Am 15. März 1865, genau ein Jahr nach der Fehmarn Eroberung durch preußische Trupper unter dem Hauptmann Xaver von Mellenthin, wurde auf dem Burger Marktplatz in einer feier­lichen Handlung eine Friedenlinde zur dauerhaften Aussöhnung mit Dänemark gepflanzt. Wie kam es zu diesem, unsere nordische Landkarte bis heute entscheidend verändernder „Deutsch Dänischen Krieg" von 1864?

Im Jahre 1448 stirbt mit König Christoph III. das dänische Herrscherhaus in der verfas­sungsmäßig festgelegten männlichen Erblinie aus.
Der nach dem 25jährigen Krieg gegen „Erich den Pommer" einzig überlebende Schauenbur­ger Herzog von Schleswig und Graf von Holstein, Adolf VIIL, lehnt die angebotene Krone aus Gründen einer nach seinem Ableben nicht auszuschließenden Landesverschmelzung ab. Er schlägt den ältesten Sohn seiner Schwester Heilwig, verheiratet mit dem Grafen Dietrich von Oldenburg Delmenhorst, Christian, zur dänischen Königswürde vor. Am 1. September 1448 besteigt der erste „Oldenburger" den dänischen Thron! Der gute auch gegenüber Fehmarn nach dem schrecklichen „Desolato" vom Uuli 1420 -tapfere und überaus diplomatische Adolf Vl.ll. stirbt am 4. Dezember 1459 in Segeberg.

Die Machtstellung des Schleswig Holsteinischen Adels, der in beiden Ländern alle entschei­denden Ämter innehat, stellt mit großen Geldmitteln die Weichen, dass der dänische König Christian, verheiratet mit Dorothea von Brandenburg, am 2. März 1460 in der alten Han­deisstadt Ripen auch zum Herzog von Schleswig und Grafen zu Holstein gewähitwird. Ein diesem Rechtsakt verfassungsmäßig entgegenstehendes Gesetzeswerk von 1326, der sogenannten „Constitutio Valdemariana", weiches besagt dass das Herzogtum Schleswig niemals mit der Krone Dänemarks so verbunden sein dürfe, „dass einer sei Herr über beide", wurde durch das diplomatische Geschick der Räte mit königlichen Garantien tiberbfückt. Dem politischen Widerstand eines großen Teils der Ritterschaft und der Prälaten mildert der neue „Königs-Herzog" mit dem „Ripener Freiheitsbrief und dem am 4. April 1460 auf dem Kieler Schloß ausgestellten „Tapferen Verbesserung der Privilegien", die über mehr als vier Jahrhunderte das staatsrechtliche Verhältnis von Schleswig Holstein zu Dänemark festlegen.

Entscheidend ist der Satz, dass Christian „aus Gunst zu seiner Person", und nicht als König von Dänemark gewählt wurde, und es sich somit lediglich um eine Personalunion handelt. So ist der Hauptpunkt des von Ritterschaft und Prälaten beurkundete Königschwur von Ribe in Plattdeutscher Sprache: „Dat se (Schleswig/Holstein) bliven ewich tosamende ungedelt!" Drei große, blutige Kriege zog dieser von beiden Seiten unterschiedlich interpretierte Haupt­satz der Ripener „Handfeste" nach sich: der große „Nordische Krieg" von 1700-1721 nahm seinen Anfang mit der Belagerung von schleswigschem Besitz durch Friedrich IV. Der gera­de ein Jahr regierende König wollte die „Gottorfer Frage" im Sinne des Absolutismus lösen. 1773 kamen die Herzogtümer durch den „Vertrag von Zarskoje Selo" in den dänischen „Ge­samtstaat".

Durch die eheliche Verbindung des Gottorfer Herzogs Kar! Friedrich 1725 mit der Zarentochter Anna Petrowna, kam deren gemeinsamer Sohn als Peter III. auf den russi­schen Thron. Nach seiner Ermordung 1762 betrieben die Witwe, die Zarin Katharina IL, und Dänemark, durch den geschickten „Ratgeber zweier Monarchen", Casper von Saidern, Aus­gleichsverhandlungen der russischen Ansprüche auf Gottorfer Gebiet gegen die bei der Kö­nigswahl 1448 eingebrachten Schauenburger Grafschaften Oldenburg-Delmenhorst, die Za­rin Katharina ihrem Verwandten, den Fürstbischof Friedrich August von Lübeck, überließ. Die Garantien von 1460 hatten nach wie vor Gültigkeit, als am 28. Januar 1848 der gerade zum König gekürte Friedrich VII. auf massiven Druck der dänischen Eider-Partei eine Ge­samtstaatverfassung verkündet, die der Schleswig Holsteinischen Konstitution zuwiderläuft.

Durch die „Märzforderungen" von 1848 weht ein revolutionäner Wind durch ganz Europa und die nationalen Gegensätze verschärfen sich auch im Norden, als am 11. März 1848 die re­gierende „Eiderdänische Partei" (Dk bis zur Eider!) die verfassungsmäßige Einverleibung des Herzogtums Schleswig in das Reich Dänemark betreibt: es kommt am 24. März 1848 durch die Bildung einer „Provisorischen Regierung" in Kiel zum Schleswig Holstein Aufstand. Dieser blutige Krieg endete mit der unglücklichen Niederlage der Schleswig Hoisteiner bei Idstedt nordwestlich von Schleswig am 25. Juli 1850 und noch einigen kleineren Scharmüt­zeln bei Missunde und Friedrichsstadt mit dem Friedensvertrag der beiden „Londoner Proto­kolle" von 1851 und 1852, in dem Dänemark sich verpflichtet, Schleswig nicht einzuverleiben und der deutschen Nationalität die gleiche Berechtigung wie der dänischen zu gewähren. Es folgen ganze 13 friedliche Jahre im Gesamtstaat unter dem bald beliebten Friedrich VII. Am 15. November 1863 ertönen von allen Kirchtürmen Jütlands bis zur Elbe, von Fünen bis Fehmarn die Totenglocken, 300 dumpfe Schläge vorweg, dann täglich für drei Wochen zwei Stunden lang Trauergeläute: der König ist tot! Es trat durch den kinderlos verstorbenen Friedrich VII. für den Gesamtstaat eine heftig umstrittene Erbfolge durch Christian IX. von Glücksburg, Gemahl einer Nichte von Christian VIII., ein.

Nach dem agnatischen, allein männlichen Erbfolgerecht des Oldenburger Hauses und dem Schleswig Holsteinischen Staatsgrundgesetz von 1848, hatte Herzog Friedrich von Augu­stenburg die legitimeren Rechte der Erbnachfolge und meldete, unterstützt von breiten Be­völkerungsteilen, seine Ansprüche am Tage nach dem Hinscheiden des alten Königs an. In diesen krisenerschütterten Tagen unterzeichnete der „Protokollkönig" auf Druck der Eider-dänischen Partei am selbigen Tage eine seit 1861 (Novemberverfassung) vorbereitete, je­doch nicht zur Unterschrift gereiftes Gesetzeswerk der „Konstitutionellen Vereinigung des Königreich und des Herzogtums Schleswigs zu einem einheitlichen Staat". Hiermit hatte Dänemark einen Bruch der Londoner Protokolle von 1851/52 begangen, und die „Garantiemächte" dieses Friedensvertrages, Preußen und Österreich, hatten hiermit ein völkerrechtlich legitimes Recht der Intervention gefunden.

Der Deutsche Bundestag forderte vergeblich die Rücknahme des umstrittenen Grundgeset­zes, und am 7. Dezember marschierten Truppen des Deutschen Bundes kampflos in das von Dänemark zuvor geräumte Holstein ein; dieses gehörte von altersher zum Deutschen Reich, zum Deutschen Bund und war ein Lehen des Kaisers an den dänischen König. Das Herzogtum Schleswig war im Laufe der Jahrhunderte dynastisch, gesetzlich, bevölke­rungsmäßig und wirtschaftlich mit dem Schauenburger Herrschaftshaus und Holstein ver­wachsen, jedoch bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts (Waldemar IL, Abel) ein dänisches Jarltum mit einem überwiegend dänischen Bevölkerungsanteii bis ins 17. Jahrhundert, Der seit 1862 in Berlin regierende Ministerpräsident Otto von Bismarck (ab 1865 Graf, 1871 Fürst) stellte mit Österreich im Bunde, König Christian IX. am 16. Januar 1864 ein auf 48 Stunden befristetet Ultimatum der Aufhebung des Vereinnahmungsgesetzes von Schleswig. Dänemark vertraute, wie 1848-1851, auf das diplomatische Eingreifen Rußlands und Eng­lands, Jedoch hatte Bismarck mit Rußland einen Stillhalteabkommen, und England konzen­trierte seine Kraft auf den amerikanischen Sezessionskrieg außerdem war Königin Viktoria (1837-1901) durch Herkunft und Heirat deutschfreundlich und Schwiegermutter vom hoff­nungsvoll liberalen Kronprinzen Friedrich Wilhelm, 1888 Friedrich III, den ,,99 Tage Kaiser"!

Am 1. Februar 1864 überschreiten 35.000 Preußen und 21.000 Österreicher die Eider. Am 15. März 1864 erobern 160 Preußen unter Hauptmann von Mellenthin Fehmarn. Die Preußen kommen mit den ersten Repetiergewehren, die Österreicher mit den ersten gezogenen, zielsicheren Kanonenrohren: die Dänen haben dieser Militärtechnik nichts gleichwertiges entgegenzusetzen: Dannewerk, Oeversee, Düppeler Schanzen, Fridericia. Waffenstillstand am 12. Mai 1864: Preußen besetzt Schleswig, Österreich Holstein. Der fehmarnsche „Landwirtschaftliche Verein" pflanzt ein Jahr nach der Preußen Eroberung", am 15. März 1865, im Benehmen mit dem Bürgerverein, der Burger Liedertafel und dem Schifferverein eine „Friedenslinde" auf dem historischen Burger Marktplatz. Das Denkmal für ein friedliches, gutnachbarliches Zusammenleben mit dem auf der Insel Fehmarn von altersher immer freundschaftlich verbundenem dänischen Volke, erhält der „Friedensbaum" eine künstlerische, gußeiserne Einfassung, welche lange Jahrzehnte im Mittelpunkt von Feuerwehr, Sportler, Sänger und anderer Freiluftveranstaltungen stand, wie auch als „Spieler Anschlag" der Marktjugend bei „Hasperhei" oder Schiagball diente.

Am 8. Juli 1934 morgens um halbneun fährt ein Schleifermeister aus der Osterstraße mit seinem Opel P4, Kennzeichen LP. (In Preußen) Nr. 56, das teure, gusseiserne Gitter in Trümmer. Eine Reparatur ist nicht möglich, eine Neuanschaffung nach Einholung von Ko­stenanschlägen sehr teuer: es reifen Pläne eines Kahlschlages zwecks „Platzbeschaffung". Am 15. März 1936 wird nach 71 Jahren das Friedens Denkmal liquidiert. Am 15. März 2000 um 10 Uhr weiht die Stadt Burg diese historische Zier mit schönen Bänken als Umrahmung wieder ein: Möge die Silberlinde 200 Jahre und mehr in Frieden wachsen und gedeihen!

 

Mit freundlicher Genehmigung von Karl Wilhelm Klahn

Auszüge dem Buch: Fehmarn eine Insel im Wandel der Zeiten

Buch

Erschienen im Wachholz Verlag

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