Fehmarn Fahne

 

In die Regierungszeit König Christian II. von Dänemark (1534-1559) fällt eine Landesteilung der Herzogtümer Schleswig und Holstein, die im Jahre 1544 erfolgte. Fehmarn kam zum Haderslebener Anteil und Herzog Johann der Ältere wurde Landesherr der Landschaft. Die Lehnsverhandlungen zwischen König und Herzog gestalteten sich langwierig und schwierig bis endlich in einem Vertrag zu Odense vom 20. März 1579 unter König Friedrich IV. von Dänemark (1559-1588) der Lehnsstreit beigelegt werden konnte. Dieser Vereinbarung folgte die feierliche Investitur des Herzogs auf einem Lehnstag ebenfalls zu Odense am 3. Mai 1580. Bei der Festlichkeit wurde eine aus blauem Damast hergestellte und mit einer goldenen Krone gezierte fehmarnsche Lehnsfahne getragen, mit der es folgende Bewandtnis hatte:

Im sogenannten Schleswiger (oder Odenseer) Abschied von 1579 heißt es wörtlich (heutige Rechtschreibung): „Und als drei Fahnen gemacht werden müssen, die Blutfahne, die Lehnsfahne vom Herzogtum Schleswig und die Lehnsfahne von der Insel Fehmarn, so ist Herzog Adolf als regierender Herr ersucht, dieselben auf gemeine Unkosten verfertigen zu lassen...; die weilen aber Fehmarn kein gewisses Wappen hat so viel die Königlichen Commissarien und allerseits Räte aus dem Fürstentum sich dessen entsinnen können bleibt es dabei, daß Königl. Majestät als der Lehnsherr ein besonderes Wappen der Insel Fehmarn gebe und solches fürderlichst Herzog Adolf Fürstl. Gnaden zuschreibe, damit seiner Fürstl. Gnaden die fehmarnsche Lehnsfahne danach verfertigen lassen möge. Doch haben bei diesem Punkt Herzog Johanns Fürstl. Gnaden Räte sich vernehmen lassen, daß in ihres gnädigen Fürsten Archiven alte fehmarnsche Briefe vorhanden, daran ein Wappen der Insel Fehmarn hängen solle, und wird ihr gnädiger Herr die gründliche Gelegenheit erkundigen und der Königl. Majestät und Herzog Adolf Fürstl. Gnaden freundlich zu erkennen geben."

In einem erst kürzlich erschienenen Buch "Slesvigske Kobstaeders og Herreders Seglindtil 1660 Herunder Lanskabers Segl ved Poul Bredo Grandjean Kobenhavn 1953" findet sich unter der Überschrift "Sigillum terre imbrie" die Beschreibung eines fehmarnschen Siegels aus den Jahren 1344 und 1349. Die Vorlage zeigt eine Krone wie sie die heute viel verwendete Fehmarnfahne aufweist. Es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß nach diesem Vorbild auch die am 3. Mai 1580 auf der Belehnungsfeier in Odense und bei der Überführung der Leiche König Friedrich II. vom Schloß zur Königsgruft in Roeskilde im Jahre 1588 mitgeführte fehmarnsche Lehnsfahne gemäß den Anweisungen des Lehnsherrn verfertigt worden ist.

 

Mit freundlicher Genehmigung von Karl Wilhelm Klahn

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